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Gutachten
Benötigen Sie unabhängige IT-Expertise?
Mit der erforderlichen Qualifikation, Sachkunde und Zuverlässigkeit leiste ich neben der klassischen IT-Beratung als geprüfter und anerkannter EDV Sachverständiger der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft mbH zusätzliche Sachverständigenleistungen.
Ich unterstütze ich sie bei der Bewertung und Dokumentation von bestehenden IT-Systemen. So können sie nachvollziehbare Sachverhaltsdarstellungen bieten. Diese ermöglichen unter Umständen eine spätere gerichtliche Verwertung.
Ich erstelle Privatgutachten für streitbare und nicht streitbare Sachverhalte. So unterstütze ich Sie bei Investitionsentscheidungen, der Bewertung vorhandener technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken, für Schadensregulierung sowie projektvorbereitende und projektbegleitende Sachstände.
Weitere Aufgaben können sein:
- Lieferung einer unabhängigen fachlichen Beratung oder Information.
- Erstellen einer Bewertung, wenn dies im Rahmen z.B. einer Begutachtung nötig ist.
- Analysieren von Datenmanipulation oder Urheberrechtsverletzungen.
- Den tatsächlichen Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, feststellen.
- Objektive Sachdarstellungen bei einem fachlichen Streit liefern, der gerichtlich oder außergerichtlich geklärt werden soll.
Das Gutachten tritt dabei als verbindliche mündliche oder schriftliche Aussage eines Sachverständigen oder Gutachters auf. Das Gutachten eines Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdigkeit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche Einigung.
Bei streitbaren Angelegenheiten dienen Privatgutachten der Tatsachenfeststellung und werden häufig als Mittel zum Abschätzen der Aussichten für eine gerichtliche Auseinandersetzung verwendet. Sie können darüber hinaus auch als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.