Achtung beim Check-in: Hotels dürfen keine Ausweiskopien verlangen!
Viele Hotels verlangen bei der Anreise eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Laut Datenschutzexperten und der spanischen Datenschutzbehörde (AEPD) ist das jedoch nicht erlaubt.
Der Grund: Eine Ausweiskopie enthält mehr persönliche Daten als nötig – etwa Foto, Ausweisnummer oder Geburtsdatum – und verstößt damit gegen den Grundsatz der Datenminimierung der DSGVO (Art. 5 Abs. 1 c).
Zulässig ist nur, dass Gäste ihre Identität kurz vorzeigen und bestimmte Pflichtdaten im Meldeschein angeben, z. B. Name, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer.
Gerade durch Hackerangriffe – wie zuletzt in Italien und Spanien, wo tausende Ausweisdaten gestohlen und im Darknet verkauft wurden – steigt das Risiko von Identitätsdiebstahl erheblich. (Quelle: heise.de/News)
Wichtig für Reisende:
- Eine Kopie des Ausweises dürfen Hotels nur mit ausdrücklicher Einwilligung und deutlicher Kennzeichnung als Kopie anfertigen.
- Nach dem Aufenthalt sollte man die Löschung verlangen und sich einen Nachweis geben lassen.
- Unrechtmäßige Datenerhebungen können bei der Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden.
So schützen Sie sich:
- Lehnen Sie das Anfertigen einer Kopie höflich ab.
- Eine Sichtkontrolle des Originals reicht völlig aus.
- Verlangen Sie die Löschung bereits erstellter Kopien und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
- Melden Sie unrechtmäßige Datenerhebungen der zuständigen Datenschutzbehörde.
Fazit: Für den Check-in reicht es, Name, Nationalität und Aufenthaltsdauer anzugeben – mehr darf das Hotel nicht verlangen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Stiftung Datenschutz 08/2025