Schrems vs. Facebook: EuGH setzt Grenzen für Datennutzung
Datenschutzaktivist Max Schrems hatte geklagt, weil ihm nach einer Podiumsdiskussion mit persönlicher Aussage plötzlich gezielte Werbung angezeigt wurde.
Das Urteil (vom 04.10.2024, C-446/21) stellt klar:
- Öffentlich gesagte Worte sind nicht automatisch für Werbezwecke freigegeben.
- Daten dürfen nicht unbegrenzt gespeichert oder verknüpft werden – das verstößt gegen den Grundsatz der Datenminimierung der DSGVO.
- Trotzdem bleibt offen, wo die Grenze zwischen öffentlicher und digitaler Welt verläuft.
Fazit: Ein wichtiger Erfolg für den Datenschutz – und ein Signal an alle Plattformen, bewusster mit sensiblen Informationen umzugehen. Es zeigt zugleich, wie schwierig es ist, zwischen dem, was öffentlich gesagt wird, und dem, was Online-Plattformen daraus machen dürfen, klar zu unterscheiden.
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