Facebook-Datenleck: Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Betroffenen
Im Jahr 2021 wurden Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzern veröffentlicht, nachdem Unbekannte über eine Facebook-Funktion Informationen abgegriffen hatten. Viele Betroffene klagten daraufhin in Deutschland auf Schadensersatz.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) entschieden, dass Betroffene leichter Schadensersatz verlangen können als bisher. Es genügt, wenn sie nachweisen, dass ihre Daten betroffen waren. Sie müssen nicht beweisen, dass ihre Daten missbraucht wurden oder sie psychisch darunter gelitten haben.
Das bedeutet: Schon der Verlust der Kontrolle über eigene Daten („Kontrollverlust“) reicht aus, um einen immateriellen Schaden geltend zu machen – also z. B. für Ärger, Sorge oder Unsicherheit.
Allerdings stellte der BGH auch klar, dass die Entschädigung bei einem bloßen Kontrollverlust gering ausfallen sollte – im entschiedenen Fall wurden etwa 100 Euro als angemessen genannt.
Das Urteil ist wichtig, weil es künftig Tausende ähnliche Verfahren betrifft und für viele Verbraucher den Weg zu Schadensersatz nach Datenschutzverstößen ebnet. Betroffene von Datenlecks – nicht nur bei Facebook – können sich nun auf dieses Urteil berufen, um ihre Ansprüche einfacher durchzusetzen.
Facebook (Meta) wies die Vorwürfe zurück und hält die Entscheidung für rechtlich nicht korrekt. Trotzdem gilt das Urteil als Grundsatzentscheidung zugunsten der Verbraucher in Deutschland und Europa.
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